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   BVerwG, 30.04.1984 - 1 B 25.84   

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BVerwG, 30.04.1984 - 1 B 25.84 (https://dejure.org/1984,7423)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1984 - 1 B 25.84 (https://dejure.org/1984,7423)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1984 - 1 B 25.84 (https://dejure.org/1984,7423)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erteilung eines Waffenscheins

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.06.1975 - 1 C 6.75

    Bedürfnis eines Landarztes für Schusswaffen - Nachweis eines Bedürfnisses für

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1984 - 1 B 25.84
    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß wegen der stets vorzunehmenden Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles mit der Zugehörigkeit des Waffenscheinbewerbers zu einem Personenkreis, der nach allgemeiner Lebenserfahrung wegen seiner beruflichen Tätigkeit oder wegen anderer besonderer Umstände wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist, das für die Erteilung des Waffenscheins erforderliche Bedürfnis noch nicht ohne weiteres nachgewiesen ist (Urteile des beschließenden Senats vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; - BVerwG 1 C 2.74 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 8 a = DVBl. 1975, 890 = GewArch 1975, 346; - BVerwG 1 C 48.74 - Buchholz a.a.O. Nr. 8 b und - BVerwG 1 C 6.75 - Buchholz a.a.O. Nr. 8 c = NJW 1975, 2258).

    Das Berufungsurteil weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 6.75 - (NJW 1975, 2258) ab.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der angeführten Entscheidung an der von der Beschwerde in Bezug genommenen Stelle (Bl. 2 f. der Beschwerdeschrift) dargelegt (NJW 1975, 2260 [BVerwG 24.06.1975 - I C 6/75]):.

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1984 - 1 B 25.84
    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß wegen der stets vorzunehmenden Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles mit der Zugehörigkeit des Waffenscheinbewerbers zu einem Personenkreis, der nach allgemeiner Lebenserfahrung wegen seiner beruflichen Tätigkeit oder wegen anderer besonderer Umstände wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist, das für die Erteilung des Waffenscheins erforderliche Bedürfnis noch nicht ohne weiteres nachgewiesen ist (Urteile des beschließenden Senats vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; - BVerwG 1 C 2.74 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 8 a = DVBl. 1975, 890 = GewArch 1975, 346; - BVerwG 1 C 48.74 - Buchholz a.a.O. Nr. 8 b und - BVerwG 1 C 6.75 - Buchholz a.a.O. Nr. 8 c = NJW 1975, 2258).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1984 - 1 B 25.84
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur vor, wenn das Berufungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Meinung ist als das Bundesverwaltungsgericht (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92; Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1984 - 1 B 25.84
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur vor, wenn das Berufungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Meinung ist als das Bundesverwaltungsgericht (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92; Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128).
  • BVerwG, 01.10.1981 - 5 B 66.81

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1984 - 1 B 25.84
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß allein der Umstand, daß die angestrebte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für eine größere Zahl gleich oder ähnlich gelagerter Fälle Bedeutung erlangen kann, nicht ausreicht, die Grundsätzlichkeit der Rechtssache zu bejahen (Beschluß vom 1. Oktober 1981 - BVerwG 5 B 66.81 - Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 9).
  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 2.74

    Ausstellung eines Waffenerwerbscheins für eine Faustfeuerwaffe - Häufung

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1984 - 1 B 25.84
    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß wegen der stets vorzunehmenden Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles mit der Zugehörigkeit des Waffenscheinbewerbers zu einem Personenkreis, der nach allgemeiner Lebenserfahrung wegen seiner beruflichen Tätigkeit oder wegen anderer besonderer Umstände wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist, das für die Erteilung des Waffenscheins erforderliche Bedürfnis noch nicht ohne weiteres nachgewiesen ist (Urteile des beschließenden Senats vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; - BVerwG 1 C 2.74 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 8 a = DVBl. 1975, 890 = GewArch 1975, 346; - BVerwG 1 C 48.74 - Buchholz a.a.O. Nr. 8 b und - BVerwG 1 C 6.75 - Buchholz a.a.O. Nr. 8 c = NJW 1975, 2258).
  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 48.74

    Versagung einer Waffenbesitzkarte - Anforderungen an die Bedürfnisprüfung für den

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1984 - 1 B 25.84
    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß wegen der stets vorzunehmenden Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles mit der Zugehörigkeit des Waffenscheinbewerbers zu einem Personenkreis, der nach allgemeiner Lebenserfahrung wegen seiner beruflichen Tätigkeit oder wegen anderer besonderer Umstände wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist, das für die Erteilung des Waffenscheins erforderliche Bedürfnis noch nicht ohne weiteres nachgewiesen ist (Urteile des beschließenden Senats vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; - BVerwG 1 C 2.74 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 8 a = DVBl. 1975, 890 = GewArch 1975, 346; - BVerwG 1 C 48.74 - Buchholz a.a.O. Nr. 8 b und - BVerwG 1 C 6.75 - Buchholz a.a.O. Nr. 8 c = NJW 1975, 2258).
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